Die Verantwortung, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein, liegt beim Reisenden. Dies gilt auch für Zusatzfahrausweise wie z.B. für Kinder, Hunde oder Fahrräder.

Wir führen Fahrausweiskontrollen stichprobenweise durch. Fahrausweise sind bis zum Fahrtende aufzubewahren und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuweisen.

Es gibt viele Gründe für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis und nicht in jedem Fall wird vorsätzlich kein Fahrausweis gekauft. Es spielt jedoch keine Rolle, ob Sie vergassen, einen Fahrausweis zu lösen, diesen irrtümlich auf das falsche Reisedatum gelöst haben oder auf den Bus rennen mussten und daher erst nach Abfahrt einen elektronischen Fahrausweis gelöst haben. In jedem Fall werden die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt.

Wichtige Informationen für Ihre nächste Reise

  • E-Tickets sind vor Reiseantritt zu lösen. Der Kaufvorgang bzw. das Check-in (FAIRTIQ, EasyRide) muss vor dem Betreten des Fahrzeugs abgeschlossen sein. Ein E-Ticket, das erst im Fahrzeug gelöst wurde, gilt als zu spät gekauft und hat einen Zuschlag zur Folge.
  • Billett im Voraus online, an einem Billettautomaten oder an einer Verkaufsstelle lösen.
  • Tickets am Billettautomaten im Bus sind sofort nach dem Einsteigen zu lösen.
  • Mehrfahrtenkarten sind sofort nach dem Einsteigen im Bus zu entwerten.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Abo für die Reise noch gültig ist.
  • Unpersönliche Tickets und Abos können nachträglich nicht vorgewiesen werden.

Bezahlportal Fahrausweiskontrolle

Haben Sie vom RVBW Kunden- und Kontrolldienst das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis» oder «Reise mit teilgültigem Fahrausweis» erhalten? Konnten Sie Ihr persönliches, gültiges Abonnement während der Kontrolle nicht vorweisen?

Bezahlen Sie die folgenden Gebühren oder Rechnungen direkt online:

  • Gebühr «Abo vergessen».
  • Rechnung für «Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)».
  • Rechnung für «Reise mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF)».

Zum Bezahlportal

Erläuterungen

Was heisst "Reisen ohne gültigen Fahrausweis"?

Sie erhalten das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)», wenn Sie keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen können. Beispiele für RogF (nicht abschliessend):

  • Fahrgast kann kein Ticket vorweisen (keine Zeit gehabt, um das Ticket zu lösen, nicht das richtige Zahlungsmittel dabei, um ein Ticket zu kaufen, unpersönliches Ticket während der Kontrolle nicht gefunden, Mehrfahrtenkarte nicht umgehend beim Reiseantritt entwertet etc.)
  • Elektronische Tickets (E-Ticket nach Reiseantritt gekauft, das Check-in (FAIRTIQ, EasyRide) nach Reiseantritt gestartet, technische oder Zahlungsmittel Probleme in den Ticketing Apps)
  • Abonnemente (unpersönliches Abo vergessen, persönliches Abo abgelaufen)
  • SBB Streckenbillett (Streckentickets ab oder bis zu einem Bahnhof im RVBW-Liniennetz sind in unseren Bussen nicht gültig)
  • Mehr als 1 Zone fehlt
  • Eine nicht entwertete Mehrfahrtenkarte gilt nicht als gültiger Fahrausweis
  • Mehrfahrtenkarte 7 Mal entwertet (Ab dem 8. Mal liegt ein Missbrauch vor)
  • Kurzstrecke mehr als 1 Haltestelle zu viel gefahren

Was heisst "Reisen mit teilgültigem Fahrausweis"?

Sie erhalten das Formular «Reise mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF)», wenn Sie einen auf dem gesamten Reiseweg an sich gültigen, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen können:

  • Fahrscheine für falsche Kundengruppe (Fahrausweise zum halben oder ermässigen Preis ohne Berechtigung)
  • 1 Zone fehlt
  • Bei Kurzstrecke eine Haltestelle zu viel gefahren

Gibt es Ausnahmen in denen ich keinen Zuschlag bezahlen muss?

Ja, die Ausnahmen sind folgende:

  • Persönliches Abo vergessen: Sie bezahlen nur CHF 5.-- Gebühr
  • Persönliches E-Ticket später vorweisen; Sie bezahlen nur CHF 30.-- Gebühr
  • Familien: Kinder zahlen keinen erhöhten Zuschlag.
  • Gruppen: Der erhöhte Zuschlag wird nur einmal erhoben

Kosten Zuschläge und Fahrpreispauschalen

Zuschläge Kosten 1. Fall Kosten 2. Fall Kosten 3. Fall
Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF) CHF 100.-- CHF 140.-- CHF 170.--
Reise mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF) CHF 75.-- CHF 115.-- CHF 145.--

Anmerkungen:

  • Die Zuschläge beinhalten eine Fahrpreispauschale. (CHF 10.-- für RogF und CHF 5.-- für RemitF)
  • Die Personalien werden im Bus, bzw. an der Ausstiegshaltestelle des Fahrgastes, elektronisch erfasst und bleiben während mindestens zwei Jahren registriert.
  • Die Erhebung erfolgt auf Rechnung (Reisende mit Wohnsitz ausserhalb CH = Barzahlung vor Ort).
  • Bei den Zuschlägen wird unterschieden, ob es sich um einen ungültigen oder teilgültigen Fahrausweis handelt. Zudem erhöhen sich die Zuschläge im 2. und 3. Fall. Die Erhöhung des Zuschlags ist nicht auf dem Formular ersichtlich, das vom Kunden-und Kontrolldienst ausgehändigt wird. Dies ist erst nach der Überprüfung der Daten im System und folglich erst bei der Rechnungsstellung ersichtlich.

Zusätzliche Kosten

Grund Kosten
Zahlungserinnerung/Mahnung CHF 40.--
Missbrauch/Entzug der Kontrolle CHF 100.--
Fälschung CHF 200.--
Nachforschung nach korrekten Personalien oder Adresse (pro Viertelstunde Zeitaufwand) CHF 25.--

Fristen

Wenn Sie von uns eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung für eine Reise ohne gültigen Fahrausweis erhalten, sind diese innerhalb folgender Fristen zu begleichen:

  • Rechnung: innert 30 Tagen
  • 1. Mahnung: innert 10 Tagen

Haben Sie Ihr Abo oder Ihren SwissPass vergessen?

Konnten Sie bei der Fahrausweiskontrolle Ihr gültiges, persönliches Abonnement oder Ihren SwissPass nicht vorweisen? Begleichen Sie die Gebühr von CHF 5.-- für das nachträgliche Vorweisen innert 10 Tagen im RVBW-Kundencenter oder online via Bezahlportal

Hinweise: 

  • Weisen Sie Ihr Abo/SwissPass zusammen mit dem Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis» vor.
  • Nach mehr als 10 Tagen beträgt die Gebühr CHF 30.--. Sie erhalten die Rechnung per Briefpost.

Rechtliche Grundlagen

Bei allen unseren Entscheiden stützen wir uns auf den Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde (Tarif 600). Dieser Tarif stützt sich auf das Personenbeförderungsgesetz (PBG, 745.1) sowie auf die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11).

Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde (Tarif 600)
Zu den Tarifbestimmungen auf allianceswisspass.ch

Bundesgesetz über die Personenbeförderung
SR 745.1 - Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) (admin.ch)

Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr
SR 745.2 - Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) (admin.ch)

Kontakt

Begründete Einwendungen zu einem Formular für "Reisen ohne gültigen Fahrausweis" sind innert 10 Tagen nach dem Vorfall schriftlich unter inkasso@rvbw.ch einzureichen. Nach 10 Tagen können wir keine Stellung mehr zum Vorfall nehmen.